Neuer Job: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Wer in den letzten Jahren schon einmal auf Jobsuche war, der weiß: Ein wenig Unterstützung kann dabei nicht schaden. Doch egal ob es sich um eine entsprechende Weiterbildungsmaßnahme handelt oder um die Hilfe einer privaten Arbeitsvermittlung, kostet diese Unterstützung in der Regel sehr viel Geld. Geld, das genau in der Zeit der Arbeitslosigkeit jedoch meistens nicht zur Verfügung steht. Dieses Dilemma hat auch die Bundesagentur für Arbeit erkannt und hilft Betroffenen mit dem sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) aus der Misere.

Wer hat Anspruch auf den AVGS?

Einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben arbeitssuchende Personen, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Es hat noch keine Vermittlung stattgefunden
  • Es besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Vor Beantragung war der Antragsteller während der letzten drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos

Der AVGS kann jedoch auch ohne diesen Rechtsanspruch beantragt werden. Ob der Gutschein vergeben wird, liegt dann jedoch im Ermessen des jeweiligen Betreuers an der Agentur für Arbeit.

Welche Leistungen können mit dem AVGS in Anspruch genommen werden?

Der AVGS ist in drei unterschiedlichen Varianten erhältlich:

  • Maßnahmen bei einem Träger privaten Arbeitsvermittlung (MPAV): Mit diesem Gutschein kann ein privater Arbeitsvermittler beauftragt werden, einen neuen Job für einen Bewerber zu finden. Diese Arbeitsvermittler erhalten nur bei erfolgreicher langfristiger Vermittlung eine entsprechende Provision. Dementsprechend hoch ist auch deren Motivation.
  • Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG): Diese Leistung wird umgangssprachlich auch als Probearbeit beziehungsweise Betriebspraktikum bezeichnet. Hier geht es darum, festzustellen, ob ein potenzieller Arbeitnehmer für eine vakante Stelle geeignet ist.
  • Maßnahmen bei einem Träger (MAT): Hier werden Trainingsmaßnahmen gefördert, die die die Qualifizierung erhöhen und damit die Aussichten auf einen neuen Job verbessern sollen. Dabei kann es sich beispielsweise um ein kostenloses AVGS Coaching handeln. Insgesamt darf die Förderung maximal zwölf Wochen dauern.

Wie kommen Arbeitssuchende zu einem AVGS Coaching?

Wer zum Beispiel ein kostenloses AVGS Coaching in Berlin in Anspruch nehmen möchte, sollte zunächst ein entsprechendes Gespräch mit seinem Betreuer im Jobcenter führen. Besteht ein rechtlicher Anspruch oder ist der Betreuer der Meinung, dass es sich um eine sinnvolle Maßnahme handelt, wird dem Arbeitssuchenden der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgehändigt.

Nun geht es darum, eine passende Maßnahme zu finden. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, sich einen geeigneten Maßnahmenträger zu suchen. Wichtig dabei ist vor allem, dass der Träger eine entsprechende Zulassung hat, um solche Maßnahmen im Auftrag der Agentur für Arbeit durchführen zu dürfen. Denn nur in diesem Fall kann er die Leistungen auch direkt abrechnen und es entstehen keine Kosten für den Bewerber.

Nachdem ein Träger mit einer geeigneten Maßnahme gefunden ist, muss diese noch durch das Jobcenter beziehungsweise die Agentur für Arbeit bewilligt werden. Danach erfolgt die tatsächliche Teilnahme an der jeweiligen Maßnahme. Nach Abschluss erhält der Teilnehmer in der Regel ein Teilnahme- und Qualifizierungszertifikat vom Maßnahmenträger.

Was sind die Inhalte eines ASVG Coachings?

Zu Beginn des Coachings wird gemeinsam ein genaues Ziel definiert. Grundsätzlich geht es dabei immer um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt, der erforderliche Weg dorthin und die genauen Berufswünsche unterscheiden sich aber bei den einzelnen Teilnehmern.

Nachdem das Ziel festgelegt ist, werden in Einzelcoachings und Gruppen-Sessions entsprechende Strategien und Techniken erarbeitet, die dabei helfen sollen, den gewünschten Job zu bekommen. Die Inhalte reichen hier von der Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen über die Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zu flankierenden Maßnahmen wie Stressmanagement und die Analyse der Körpersprache.

Um sich ein genaues Bild davon machen zu können, ob die Maßnahmen in die richtige Richtung gehen und auch die Chemie stimmt, bieten viele Träger ein etwa einstündiges Erstgespräch an. Dieses Gespräch kann auch telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Verläuft das Gespräch positiv, kann am Ende gleich ein entsprechender Coaching-Vertrag abgeschlossen werden.

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