Der Bologna-Prozess – Einheitliche Bildung

Der Bologna-Prozess verfolgt das Ziel, einen gemeinsamen europäischen Kontext bezüglich des Hochschulwesens in Gang zu setzen und kontinuierlich voranzutreiben. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Abschlüsse sind durch eine Reform zwischen den Ländern in Einklang zu bringen. Begonnen wurde damit bereits im Jahr 1998. Am 19.06.1999 unterzeichneten 30 europäische Länder die Bologna-Erklärung.

Die Absicht ist die Einführung eines verständlichen Systems. Hierzu gehören vergleichbare Abschlüsse und die Studienstruktur soll abstuft werden. Die Studieninhalte werden transparenter. Dies sichert eine vergleichbare Qualifikation bezüglich der Abschlüsse bzw. der Studienabschnitte der teilnehmenden Länder. Perspektivisch soll diese positive Entwicklung weitere Staaten des europäischen Raumes in dieses Vorhaben integrieren. Es erfolgt hierdurch die effektivere Nutzung der vorhandenen Räume durch die Mobilität der Studenten. Schnellere und bessere Einsatzmöglichkeiten, dem Fachgebiet entsprechend sind möglich. Indem das Leistungsniveau annähernd zeitgleich erreicht wird, vereinfacht es eine bessere Zusammenarbeit.

Viele der genannten Ziele konnten laut der Analyse schon umgesetzt werden. Seit 1999 haben sich weitere Staaten dieser Erklärung angeschlossen. Demzufolge besteht dort noch ein geringes Defizit, das aber mit Unterstützung schnell aufgeholt werden kann. Inzwischen zählen 47 Staaten dazu.

Vorteile und Nachteile

Zunächst einmal sollen die Vorteile genannt werden. An erster Stelle ist hier zu nennen, dass ein Studium ohne Probleme im Ausland fortgesetzt werden kann. Die Noten des bisher erreichten Leistungsstandes können ohne Probleme umgerechnet werden. Das war vor dem Bologna-Prozess wesentlich schwieriger. Wie bei allem gibt es auch hier die Kehrseite der Medaille. Sowohl die Studenten als auch die Vertreter der Hochschulen finden die Studiendauer vom Bachelor, mit nur sechs Semestern, zu kurz. Die Folge ist, dass der Master-Studiengang anzuschließen ist. Nun kommt der Student in Deutschland auf die bisherige Regelstudienzeit von neun Semestern. Die Befürchtung steht im Raum, dass der Bachelor mit sechs Semestern von etlichen Arbeitgebern nicht als berufsvorbereitender Abschluss angesehen wird.

Die regelmäßigen Auswertungen und die kontinuierliche Arbeit an diesen und anderen Umständen wird künftig noch eine weitere Verbesserung mit sich bringen. Für Studenten, Arbeitgeber und auch Menschen, die von Studenten (z.B. im medizinischen Bereich) betreut werden, ist diese Reform auf jeden Fall von Vorteil.

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