Einlagensicherung: So funktioniert sie in der EU

Der deutsche Verbraucher entscheidet sich vorwiegend für sichere Geldanlagen. Das heißt, er interessiert sich in erster Linie für Tages- oder auch Festgeldkonten oder bleibt weiterhin seinem Sparbuch treu. Derartige Anlageformen sind auch deshalb sicher, weil das Guthaben über die sogenannte Einlagensicherung garantiert wird. Meldet die Bank also Insolvenz an, so bekommt der Sparer das angelegte Geld zurück. Jedoch haben gesetzliche wie auch freiwillige Einlagensicherungen Grenzen, die unbedingt berücksichtigt werden sollten.

Erfahrungsberichte sollten berücksichtigt werden

Möchte man sein Geld gewinnbringend anlegen, so sind in der Regel die Dienste einer Bank erforderlich. Vergleicht man zu Beginn die unterschiedlichen Anlageprodukte, so geht es – nachdem man das für sich beste Produkt gefunden hat – in weiterer Folge um die Frage, für welche Bank man sich entscheiden sollte. Interessant sind vor allem Erfahrungsberichte – so etwa https://www.aktienkaufen.com/dkb-girokonto-erfahrungen/. In weiterer Folge sollte geklärt sein, wie es um die Einlagensicherung bestellt ist. Denn wer sein Geld einer Bank anvertraut, der will auch die Gewissheit haben, dass es in den besten Händen ist.

Die Absicherung des Produkts

Die sogenannte Einlagensicherung ist ein Schutzmechanismus, der das Kapital der Sparer wie auch der Anleger schützt. Aufgrund der Tatsache, dass die klassischen Sparanlagen keinen Kursschwankungen unterliegen, gibt es nur das theoretische Risiko, dass die Bank zahlungsunfähig wird und in weiterer Folge Insolvenz anmelden muss. Um auch dieses Risiko aus der Welt zu schaffen, wurde die Einlagensicherung ins Leben gerufen. Ist die Bank aufgrund der finanziellen Schieflage also nicht mehr in der Lage, dass die Einlagen des Kunden ausbezahlt werden können, so kommt die Einlagensicherung zum Zug – das Ersparte wird, jedoch nur bis zu einer bestimmten Höhe, erstattet.

Die gesetzliche Einlagensicherung

Die gesetzliche Einlagensicherung basiert auf der sogenannten europäischen Einlagensicherungsrichtlinie („Deposit Guarantee Schemes Directive“ – kurz: DGSD), die in den letzten Jahren immer wieder an die EU-Angaben angepasst wurde. War die deutsche Einlagensicherung bis zum Jahr 2009 nur eine Garantie, dass der Anleger 90 Prozent des Ersparten erhält (Maximalsumme: 20.000 Euro), so bekommt der Sparer heute 100 Prozent seines Ersparten (Maximalsumme: 100.000 Euro) rückerstattet. Zu beachten ist, dass die Garantie pro Person und pro Institut besteht.

Die freiwillige Einlagensicherung

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung, zu der sich alle Banken innerhalb Deutschlands verpflichtet haben, gibt es auch die freiwillige Einlagensicherung. Die ergänzende Sicherung wird über einen Einlagensicherungsfonds der Verbände sichergestellt. Durch die freiwillige Einlagensicherung kann der Kunde sicher sein, dass auch eine Sparsumme von über 100.000 Euro rückerstattet wird, sofern die Bank Insolvenz anmelden muss.

Bei Privatbanken greift der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (kurz: BdB), bei Bausparkassen der Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V. und bei öffentlichen Banken der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (kurz: VÖB).

Kunden brauchen in der Regel keine Angst um das Ersparte haben

Durch die freiwillige Einlagensicherung kommt es zur Erweiterung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmechanismus. Die Einlagen der Kunden werden bis zu einer maximalen Höhe von 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals des Finanzinstituts abgesichert. Die Höchstgrenze mag zwar vage erscheinen, jedoch sichert der Fonds Anleger sowie auch alle Einlagen von öffentlichen Banken oder Wirtschaftsunternehmen ab. Berücksichtigt man den Umstand, dass das Mindestkapital einer in Deutschland befindlichen Bank bei 5 Millionen Euro liegen muss, greift die freiwillige Einlagensicherung bis zu einer Million Euro pro Bank.

Hinweis: Der Inhalt dient nur zur Information und stellt keine Finanz-/Anlageberatung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Edelmetallen, Immobilien, Rohstoffen oder anderen Finanzmarktinstrumenten dar.

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